• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Entlastungsbetrag auch für Wochenendvater

Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Jahr erhält ein alleinerziehender Steuerzahler, wenn er für das Kind gleichzeitig den Kinderfreibetrag oder Kindergeld beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim Steuerzahler nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und den überwiegenden Teil des Jahres beim anderen Elternteil verbringt. Daher erhält ein alleinstehender Vater den Entlastungsbetrag auch dann, wenn das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, und die Mutter auch das Kindergeld für das Kind erhält, die Mutter aber wieder verheiratet ist, sodass sie nicht alleinstehend ist und damit auch keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz