• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Abfindung von Unterhaltsansprüchen per Einmalzahlung

Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.

Die Unterhaltsansprüche des zukünftigen Expartners mit einer Einmalzahlung abzufinden, mag helfen, unter die gescheiterte Ehe einen Schlussstrich zu ziehen. Doch steuerlich ist die Abfindung keine gute Idee, denn auch wenn in ihr eigentlich die Unterhaltsansprüche vieler Jahre gebündelt sind, darf sie trotzdem nur im Rahmen der gesetzlichen Jahreshöchstbeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz