• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Firmenwagen in der Mutterschutzfrist

Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.

Während der Mutterschutzfrist verlangte der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin die Rückgabe des Firmenwagens, da eine Ersatzkraft eingestellt worden war, die für ihren Einsatz das Firmenfahrzeug benötigt. Die werdende Mutter weigerte sich, den Wagen herauszugeben, da sie nach ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf die private Nutzung eines Firmenwagens hatte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied den Streit gegen den Arbeitgeber.

Sie sollten also bei der Abfassung des Arbeitsvertrages vorsichtig sein. Die Privatnutzung sollte auf die Zeit begrenzt werden, in denen das Fahrzeug auch dienstlich genutzt wird. Für Urlaubszeiten kann eine Sonderregelung getroffen werden. Jedenfalls muss der Firmenwagen in Zeiten des Mutterschutzes oder einer Dienstbefreiung zurückgegeben werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
  • Streubesitzdividenden einer Stiftung
  • Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz