• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Unzulässige E-Mail-Werbung

Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.

Erhalten Sie unerwünscht oder ohne Aufforderung Werbung per E-Mail, stellt das eine Störung Ihres Eigentums- und Persönlichkeitsrechts dar. Die Gerichte sind der Meinung, dass es für Sie eine unzumutbare Belästigung ist, sich mit den Werbe-Mails auseinander zu setzen. Ihnen entsteht sowohl zeitlicher als auch finanzieller Aufwand, wenn Sie die E-Mails abrufen und löschen. Außerdem wird Ihnen die Werbung praktisch aufgezwungen.

Sind Sie also Empfänger unerwünschter E-Mail-Werbung haben Sie in jedem Fall das Recht, von dem Absender zu verlangen, dass er das weitere Versenden von unaufgeforderter Werbung per E-Mail unterlässt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz