• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Auszahlung von Kleinbeträgen beim Körperschaftsteuerguthaben

Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung zur Auszahlung von Kleinbeträgen erlassen.

Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das bisherige ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine Auszahlung in Raten ersetzt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in zehn gleichen Jahresbeträgen, beginnend am 30. September 2008.

Um dabei unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, hat das Bundesfinanzministerium jetzt eine Vereinfachungsregelung erlassen: Beträgt der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nicht mehr als 1.000 Euro, ist er aus Billigkeitsgründen in einer Summe auszuzahlen. Erhöht sich der Anspruch später durch eine geänderte Festsetzung auf einen Betrag von mehr als 1.000 Euro, ist der ausgezahlte Betrag nicht zurückzufordern, um den Vereinfachungseffekt nicht zu beeinträchtigen. Übersteigt der neue Auszahlungsanspruch den bisher ausgezahlten Einmalbetrag um nicht mehr als 1.000 Euro, dann wird auch der übersteigende Betrag auf einen Schlag ausgezahlt, andernfalls wird er auf die verbleibenden Fälligkeitstermine verteilt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz