• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Phobie gegen amtliche Schreiben

Wer einen Bescheid wegen einer Phobie gegen amtliche Schreiben zu lange liegen lässt, darf nicht auf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hoffen.

Mit einem kuriosen Fall musste sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz befassen: Dass ihr Einspruch gegen die Aufhebung des Kindergeldanspruchs verspätet einging, begründete eine Mutter mit ihrer Phobie gegen amtliche Schreiben. Derentwegen habe sie den Ablehnungsbescheid lange ungeöffnet liegen lassen. Doch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hatte keinen Erfolg, denn nur eine schwere und plötzliche Erkrankung könnte einen solchen Antrag rechtfertigen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
  • Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz