• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Dokumentation der Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts

Die Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts muss hinreichend dokumentiert sein, damit ein Anspruch auf die Ansparabschreibung besteht.

Aus der Bezeichnung eines Wirtschaftsguts und den voraussichtlichen Anschaffungskosten muss sich eindeutig ergeben, dass die geplante Investition ein bewegliches Wirtschaftsgut betrifft. Nur dann sind die formalen Voraussetzungen für die Ansparrücklage erfüllt. Die Bezeichnung "mobile Leichtbauhalle" oder "fliegender Bau" allein reicht jedenfalls bei einem Anschaffungspreis von rund 175.000 Euro nicht aus.

Diese Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist auch für den neuen Investitionsabzugsbetrag relevant, der die bisherige Ansparabschreibung ersetzt. Denn auch der Investitionsabzugsbetrag wird nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gewährt - allerdings erfolgt die Dokumentation hier nicht in der Buchführung. Stattdessen ist die geplante Investition im Rahmen der Steuererklärung zu erläutern.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz