• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kindergeld trotz Scheidungsantrags

Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.

Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden. Entscheidend ist die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt beider Eltern. Diese Zugehörigkeit besteht grundsätzlich fort, wenn die Eheleute trotz Trennung im familienrechtlichen Sinne weiterhin gemeinsam mit ihren Kindern in der bisherigen Familienwohnung zusammenleben.

Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass ein Elternteil den Kindern keine Fürsorge mehr zukommen lässt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
  • Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
  • Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz