• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kindergeld für ein verheiratetes Kind nur im Mangelfall

Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.

Für ein verheiratetes Kind gibt es nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Mangelfall vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt nicht ausreichen, und Ihr Kind nicht über ausreichend eigene Mittel für den Unterhalt verfügt, und Sie deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen. Am Ende müssen die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners niedriger sein als das steuerrechtliche Existenzminimum.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
  • Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
  • Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz