• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Berichtigung unberechtigt ausgewiesener Mehrwertsteuer

Die Berichtigung unberechtigt ausgewiesener Mehrwertsteuer ist nun doch möglich.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:

Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf.

Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Anwendung des § 14 Absatz 3 UStG, wonach ein unberechtigt in Rechnung gestellter Umsatzsteuerbetrag geschuldet wird, ohne dass eine Korrektur durch eine Rechnungsberichtigung möglich ist. Daher konnte bisher in den Fällen des § 14 Abs. 3 UStG nur im Billigkeitswege geholfen werden. Jetzt ist eine Rechnungsberichtigung immer dann zulässig, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
  • Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
  • Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz