• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen

Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Bei einer Sondertilgung für ein Fremdwährungsdarlehen, mit dem Sie eine Beteiligung an einem Immobilienfonds erworben haben, ist der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht gegeben. Die Sondertilgung wird geleistet, weil Sie aufgrund des Kreditvertrages für den Fall eines gestiegenen Wechselkurses dazu verpflichtet sind. Sie stellt daher weder Schuldzinsen noch Anschaffungskosten der Fondsbeteiligung dar, sondern ist allein der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz