• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Erhöhte Plausibilität für wiederholte Ansparrücklage

Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.

Haben Sie für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine Ansparrücklage gebildet, ohne die geplante Investition dann innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums zu realisieren, können Sie für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage bilden, wenn Sie eine einleuchtende Begründung dafür parat haben, weshalb die Investition bisher nicht durchgeführt wurde, aber weiterhin geplant ist. An die Plausibilität Ihrer Begründung über das Fortbestehen der Investitionsabsicht stellt der Bundesfinanzhof hohe Anforderungen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz