• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bald direkt abzugsfähig?

Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.

Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage scheint sich eine Änderung anzubahnen: Während bisher der Bundesfinanzhof die Abzugsfähigkeit ablehnte, die tatsächliche Praxis im Alltag jedoch anders aussah, scheint sich nun eine Angleichung der Rechtsprechung an die Praxis abzuzeichnen. Nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft zivilrechtlich zwischenzeitlich als rechtsfähig anerkannt ist und damit über gemeinschaftliches Vermögen verfügt, ist die zivilrechtliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfallen: Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis offiziell bestätigt wird, dass die Beiträge zur Rücklage schon bei der Zahlung an die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten zu gewähren sind.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz