• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Disquotale Gewinnausschüttungen sind zulässig

Auch wenn die Finanzverwaltung anderer Ansicht ist, hält der Bundesfinanzhof eine disquotale Gewinnausschüttung grundsätzlich für zulässig.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht möglich, dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung abweichend von den Beteiligungsquoten beschließen. Der Bundesfinanzhof hält aber an seiner Rechtsprechung fest, wonach inkongruente Gewinnausschüttungen steuerlich anzuerkennen sind, falls kein Grund für die Annahme besteht, dass Gesellschafter einander etwas ohne angemessenen Ausgleich verdeckt zuwenden wollen. So können zum Beispiel die Gesellschafter in unterschiedlicher Höhe ein vorhandenes Verlustpotenzial der Gesellschaft nutzen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz