• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Ansparrücklage ist kein schädliches Einkommen

Die Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen.

Eine in der Einnahmeüberschussrechnung eines berücksichtigungsfähigen Kindes als Betriebsausgabe abgezogene Ansparrücklage stellt keinen bei der Ermittlung der schädlichen Einkommensgrenze hinzuzurechnenden Bezug dar. Das Finanzgericht Düsseldorf begründet seine Auffassung damit, dass die Ansparrücklage keine Einnahme in Geld oder Geldeswert ist, die im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst wird. Zudem dient sie ihrem Zweck nach nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder der Berufsausbildung.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz