• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Bodenrichtwerte von Rohbauland

Schätzungen von Bodenrichtwerten sind allein Sache der Gutachterausschüsse.

Die Finanzämter sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten. Laut Bundesfinanzhof würde es sich bei dieser Ableitung um eine Schätzung handeln. Schätzungen sind jedoch mit der gesetzlichen Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gutachterausschüssen und den Finanzämtern sowie mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Typisierung und Vereinfachung der Bedarfsbewertung nicht vereinbar.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz