• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Nur-Pensionszusage birgt steuerliche Risiken

Eine Nur-Pensionszusage birgt das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung, das sich durch einen Barlohnumwandlung mindern lässt.

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können daran interessiert sein, dass sie von ihrer Gesellschaft eine Pensionszusage erhalten, die ihre Alterseinkünfte aufbessern. Verzichten sie auf laufende Gehaltszahlungen, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Überversorgung vor, weil sich die Höhe der steuerlich anerkannten Pension nach der Höhe der Aktivbezüge richtet. Übersteigt nämlich die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Es sollte daher unbedingt der Weg der Barlohnumwandlung beschritten werden, um diese steuerlich nachteiligen Folgen zu vermeiden. Die Zuwendung einer Berufsunfähigkeitsrente ist ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
  • Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
  • Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz