• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Eigenheimzulage: Ohne Einzug keine Förderung

Die Eigenheimzulage für Eigennutzung wird nur dann erteilt, wenn Sie bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen sind.

Die Eigenheimzulage wird Ihnen nur für die Jahre innerhalb des achtjährigen Begünstigungszeitraums gewährt, in denen die Wohnung tatsächlich von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Unter dem Begriff zu eigenen Wohnzwecken ist nach allgemeiner Auffassung der tatsächliche Gebrauch der Wohnung zu verstehen. Der tatsächliche Gebrauch der Wohnung setzt jedenfalls den Einzug in diese voraus.

Eine begünstigte Eigennutzung zu Wohnzwecken für die Zeit der Renovierung vor dem Einzug ist daher wohl abzulehnen, auch wenn Sie als Eigentümer während der Renovierungsarbeiten behelfsmäßig in der Wohnung übernachtet haben.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz