• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Steueränderungsbescheid nach unzulässigem Einspruch

Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt.

Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn vom Finanzamt noch während des Einspruchsverfahrens ein Steueränderungsbescheid bekannt gegeben wird. Das Gesetz geht von einem zulässigen Einspruch gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt aus. Daraus folgt, dass die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs eine Sachentscheidungsvoraussetzung ist. Diesbezüglich obliegt der Finanzbehörde kein Ermessen. Folglich muss das Finanzamt einen Einspruch, der nach Ablauf der Einspruchsfrist eingelegt wird, als unzulässig abweisen. An der Unzulässigkeit des Einspruchs ändert sich auch nichts, wenn die Finanzbehörde einen Steueränderungsbescheid erläßt. Dass der Steueränderungsbescheid möglicherweise sogar noch während des Einspruchsverfahrens erlassen wird, ist ebenfalls ohne Bedeutung. Der verspätet eingelegte Einspruch ist unzulässig.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
  • Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
  • Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz