• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verkauf von Bezugsrechten

Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren auch für die Veräußerung von Bezugsrechten, die zum Erwerb neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung berechtigen, innerhalb der mit dem Erwerb der Aktien beginnenden Spekulationsfrist gilt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts werden dem halben Veräußerungspreis die halben Anschaffungskosten gegenübergestellt.

Werden Bezugsrechte und Aktien zusammen veräußert, so errechnet sich der erzielte Gewinn oder Verlust aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und den Einnahmen aus der Veräußerung (ohne Veräußerungskosten). Die Anschaffungskosten eines Bezugsrechts errechnen sich nach der Formel "Anschaffungskosten je Altaktie mal Börsenkurs Bezugsrecht geteilt durch Börsenkurs der Altaktie vor Kapitalerhöhung". Das Ergebnis ist im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren zu halbieren.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz