• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Grunderwerbsteuer erst nach Wirksamkeit des Kaufvertrages

Die Grunderwerbsteuer aus einem Grundstückskaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung entsteht erst nach Wirksamkeit des Kaufvertrags.

Es kommt häufiger vor, dass ein Grundstückskaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird, zum Beispiel, weil noch eine behördliche Genehmigung einzuholen ist. Damit kein weiterer Beurkundungstermin stattfinden muss, wird in dem Kaufvertrag bereits die Auflassung des Grundstücks erklärt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Auflassung nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht, dessen Wirksamkeit vom Eintritt einer Bedingung abhängig ist. Die Entscheidung entspricht den Bedürfnissen der Vertragspraxis, da eine Auflassung nach dem Gesetz nicht mit einer Bedingung versehen werden kann. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn der Kaufvertrag wirksam geworden ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz