• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen

Für Gewährleistungsverpflichtungen können Pauschalrückstellungen gebildet werden, die sich aber an eigenen Erfahrungswerten orientieren müssen.

Das Finanzgericht Köln hat bestätigt, dass für das Gewährleistungsrisiko Pauschalrückstellungen gebildet werden können. Die Höhe der Rückstellungen bemisst sich aber nicht nach Branchenwerten, maßgeblich ist die eigene Inanspruchnahme aus Gewährleistungsverpflichtungen. Zum Nachweis der Berechtigung einer Pauschalrückstellung sollten hierzu Einzelaufzeichnungen geführt werden. Nach dieser Entscheidung kommt es nicht darauf an, dass regelmäßig ein Sicherungseinbehalt von 5 % in der Form einer Avalbürgschaft gebildet wird. Eine fünfjährige Gewährleistungsdauer führt nicht etwa zu einer Verfünffachung des Gewährleistungsrisikos. Maßgeblich sind allein die eigenen durchschnittlichen Gewährleistungsaufwendungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz