• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.

In Zeiten der Arbeitslosigkeit können Sie Aufwendungen für Ihre zukünftige berufliche Entwicklung als vorab entstandene Werbungskosten zur Erzielung späterer Einnahmen steuerlich geltend machen. Bei Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen ergibt sich ein beruflicher Zusammenhang von selbst, anders ist es jedoch bei anderen Ausgaben. Hier genügt die bloße Behauptung, die Aufwendungen seien beruflich veranlasst gewesen, nicht. Vielmehr ist der konkrete berufliche Zusammenhang darzulegen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den Zeiten der Nichtbeschäftigung als vorweg entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden können - beispielsweise, wenn Sie das Arbeitszimmer für Bewerbungen, Fort- und Weiterbildung nutzen. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber, dass

  • entweder bei der angestrebten Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zu Verfügung gestellt wird, oder

  • die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen wird.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, scheidet ein Werbungskostenabzug aus. Für den Fall, dass der Werbungskostenabzug zulässig, gilt auch hier die Abzugsbeschränkung in Höhe von 1.250 Euro.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
  • Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
  • Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz