• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.

Bewohnen Sie mit ihrem Partner oder Ihrer Partnerin gemeinsam eine Wohnung, die nur Ihnen gehört, und haben Sie Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ein Wohnrecht in Ihrer Wohnung eingeräumt, steht Ihnen als dem Eigentümer trotzdem die Vergünstigung wegen der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" zu. Gleiches gilt für den Fall der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz