• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verzicht auf den Pflichtteil ist endgültig

Mit der Auszahlung des beanspruchten Pflichtteils wird unwiderrufbar und unumkehrbar auf den gesetzlichen Erbteil verzichtet.

Machen Sie zu Lebzeiten Ihrer Eltern einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils geltend, verlieren Sie mit der Auszahlung unumkehrbar Ihr gesetzliches Erbrecht. Dies gilt auch dann, wenn Sie später den ausgezahlten Betrag zurückgeben und dies von Ihren Eltern entsprechend angenommen wird.

Das Bayerische Oberste Landesgericht widersprach in einer Entscheidung der vorangegangenen landesgerichtlichen Entscheidung, die eine Aufhebung der Pflichtteilsauszahlung angenommen hat. Die Richter begründeten dies damit, dass anderenfalls der Pflichtteilsberechtigte mit dem ausgezahlten Betrag spekulieren könnte. Selbst bei einer Erklärung des Erblassers, durch die Rückzahlung sei die Auszahlung als nicht geschehen anzusehen, ändert sich hieran nichts.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz