• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst

Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.

Leistet Ihr Kind seinen gesetzlichen Grundwehrdienst ab, so haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Aufnahme des Grundwehrdienstes eine Berufsausbildung unterbrochen wurde. Sie können allerdings für dieses Kind Kindergeld erhalten, wenn es über das 21. Lebensjahr hinaus arbeitslos ist oder eine Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus absolviert - längstens jedoch entsprechend der Dauer des Grundwehrdienstes.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz