• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Vorwegabzug bei gemeinsamer Veranlagung

An der Rechtmäßigkeit der Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn eines Ehegatten bestehen ernstliche Zweifel.

Nicht sozialversicherungspflichtige (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer waren bisher gegenüber selbstständigen Unternehmern steuerlich benachteiligt, wenn sie mit ihrem Arbeitnehmer-Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. In diesem Fall wurde bei den Sonderausgaben die Kürzung des Vorwegabzugs vom zusammengerechneten Arbeitslohn vorgenommen.

Nun hat der Bundesfinanzhof für diesen Personenkreis, soweit er keine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung hat, entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bestünden. Der Bundesfinanzhof gewährte daher Aussetzung der Vollziehung.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz