• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Mindestnutzungsregelung wurde verlängert

Die Mindestnutzungsregelung, wonach der Vorsteuerabzug entfällt, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 10 % ausmacht, gilt zunächst bis 1. Juli 2004.

Unternehmen steht nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht kein Vorsteuerabzug zu, wenn die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes weniger als 10 % beträgt. Diese Regelung entspricht nicht den EU-Richtlinien, weswegen der EU-Ministerrat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Diese Erlaubnis ist jetzt bis zum 1. Juli 2004 verlängert worden.

Trotzdem ist diese Entscheidung noch nicht endgültig, da der Bundesfinanzhof im November 2000 dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zugeleitet hat, ob diese Ermächtigung mit EU-Recht zu vereinbaren ist. Falls Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug auf Grund der Mindestnutzungsregelung streicht, sollten Sie dagegen Einspruch einlegen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz