• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Zinsbesteuerung ist nicht verfassungswidrig

Nach der Ablehnung einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Nachdem die Zinsbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1993 eingeführt worden war, gab es um die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung heftige Diskussionen. So wurde auch von der Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht, um klären zu lassen, ob diese Zinsbesteuerung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

Die Verfahren 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 waren anhängig und wurden nun vom Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen jeweils durch Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Verfahren zu diesem Thema sind nicht anhängig, so dass damit feststeht, dass die Zinsbesteuerung nicht gegen das Verfassungsrecht verstößt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz