• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Erlass von unrechtmäßig berechneter Umsatzsteuer

Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.

Wurde in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ist diese Steuer wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen. Voraussetzung für diesen Erlass ist jedoch, dass der Vorsteuerabzug, den der Rechnungsempfänger in Anspruch genommen hat, rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag tatsächlich an den Fiskus zurückgezahlt worden ist. Eine mögliche Erlassunwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht von Belang, da es nicht um einen Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen geht.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz