• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Die Vermietung fremden Grundbesitzes ist auch dann schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer, wenn sie nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.

Nur Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, können bei der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen. Daher ist die Vermietung fremden Grundbesitzes für die erweiterte Kürzung auch dann schädlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Doch nicht allein die eindeutige Formulierung im Gesetz hat das Finanzgericht Münster zu diesem Urteil veranlasst, sondern auch die Tatsache, dass die Klägerin eine Kapitalgesellschaft war. Anders als bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften spiele die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht bestehe, bei Kapitalgesellschaften keine Rolle, da deren gesamte Tätigkeit als gewerblich gelte. Außerdem hätte ein aus fehlender Gewinnerzielungsabsicht entstehender Verlust eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz