• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu verkaufen, macht das Wirtschaftsgut noch nicht zum Teil des Umlaufvermögens.

Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehört, hat manchmal erhebliche steuerliche Folgen. Der Bundesfinanzhof hat bei der Vermietung von Containern auch grundsätzlich darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftsgut dem Anlagevermögen angehört. Danach orientiert sich die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb. Sie hängt einerseits subjektiv vom Willen des Unternehmers ab und muss sich andererseits an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen, zum Beispiel der Art des Wirtschaftsguts sowie der Art und Dauer der betrieblichen Verwendung. Zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen. Die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu veräußern, führt allerdings nicht automatisch zu Umlaufvermögen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
  • Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
  • Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz