• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge

Solange noch um die Erbfolge gestritten wird, gibt es keine Rechtsgrundlage für das Hauptzollamt, um die Kfz-Steuer für Fahrzeuge des Erblassers bei einzelnen der potenziellen Erben geltend zu machen.

Solange die Erbfolge noch nicht geklärt ist, darf das Hauptzollamt potenzielle Erben nicht für nach dem Tod des Erblassers entstandene Kfz-Steuern in Anspruch nehmen. Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren die Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil allein der Antrag auf einen Erbschein noch keine Erbenstellung begründet oder erwarten lässt, solange es noch andere Personen gibt, die ebenfalls Anspruch auf den Nachlass erheben. Weil die Haltereigenschaft für ein Kfz aber nicht vererbt werden kann und die Erben die Fahrzeuge damit erst ummelden müssen, können sie auch nicht zur Kfz-Steuer herangezogen werden, da die Ummeldung nicht möglich ist, solange die Erbfolge noch nicht geklärt ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
  • Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz