• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Beitragshöhe hängt vom Einkommen beider Ehegatten ab

Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwilligen Mitglieds ist auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn dieser privat versichert ist.

Der Krankenversicherungsbeitrag freiwillig Versicherter richtet sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten. Das Landessozialgericht Hessen hat bestätigt, dass bei einem freiwillig versicherten Mitglied für den Beitrag dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Dazu gehört neben dem eigenen Einkommen auch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners, sofern dieser nicht ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Als Grund dafür gibt das Gericht an, dass das Einkommen des besserverdienenden Ehegatten den entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe darstellt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz