• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Schätzung nach unklarer Mittelherkunft beim Gesellschafter

Fehlende Angaben zur Herkunft von Bargeldbeträgen beim Gesellschafter berechtigen das Finanzamt auch bei Verwendung der Mittel für eine verdeckte Bareinlage nicht zu einer Hinzuschätzung bei der Gesellschaft.

Verdeckte Bareinlagen können nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Das Finanzgericht Münster stellte sich damit auf die Seite eines Gesellschafters, der die Herkunft der für Bareinlagen verwendeten Gelder nicht zur Zufriedenheit des Finanzamts aufklären konnte. Auch wenn das Gebaren des Gesellschafters im Streitfall nicht über jeden Zweifel erhaben war, können aus dem Umstand, dass der Gesellschafter die Herkunft der bei ihm festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächse nicht aufklärt, keine nachteiligen Schlüsse für die Kapitalgesellschaft gezogen werden, meint das Finanzgericht.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz