• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Arbeit in der Werkstatt ist keine Handwerkerleistung

Bei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt.

Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht als Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leistung werden zwar für den Haushalt aber nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht, meint der Bundesfinanzhof, und ließ deshalb den Lohnkostenanteil für die Arbeit in der Werkstatt nicht für den Steuerbonus gelten. Im Streitfall ging es um ein Hoftor, das ausgebaut, in der Werkstatt des Schreiners in Stand gesetzt und dann wieder vor Ort eingebaut wurde.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
  • Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
  • Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz