• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Firmenwagens

Beim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen gibt es beim Veräußerungsgewinn keine steuermindernde Kompensation für den privaten Nutzungsanteil, der bereits versteuert wurde.

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, aber teilweise privat genutztes Fahrzeug verkauft, ist der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Verkaufspreis als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen. Dass die vorgenommene Abschreibung für das Fahrzeug infolge der Besteuerung der Privatnutzung wirtschaftlich betrachtet teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Verkaufspreises bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine anschließende gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden Abschreibung.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
  • Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
  • Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz