• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kurzarbeitergeld auch für angestellten Geschäftsführer

Ein sozialversicherungspflichtig beschäftiger Geschäftsführer hat beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld keine Sonderstellung, die ihn vom Bezug ausschließen würde.

Auch für den angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das Sozialgericht Speyer hat damit der Arbeitsagentur widersprochen, die dem Geschäftsführer kein Kurzarbeitergeld gewähren wollte, weil er die Geschicke des Unternehmens leite und es seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und Kurzarbeit zu vermeiden. Ohne Kurzarbeitergeld stehe nach Meinung des Gerichts zu befürchten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer gelöst werden müsste und damit Arbeitslosigkeit eintritt. Dies widerspräche der gesetzlichen Intention, nämlich möglichst viele Arbeitnehmer durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz