• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Unbelegtes Brötchen mit Kaffee ist kein Frühstück

Ein Heißgetränk mit Brötchen oder Brot ohne Belag ist kein vollständiges Frühstück und damit kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug.

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot samt Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, ist das kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks. Stattdessen handelt es sich um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Für die Annahme eines einfachen Frühstücks müsste der Arbeitgeber zusätzlich zumindest noch einen Aufstrich oder Belag für die Brötchen bereitstellen. Auch die Art der Brötchen ist für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, denn eine Differenzierung nach der Art der Brötchen hält der Bundesfinanzhof im Massenfallrecht der Lohnsteuer nicht für praktikabel.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz