• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kindergeldanspruch während einer weiterführenden Ausbildung

Nach dem ersten Abschluss während einer mehrteiligen Ausbildung des Kindes sind die Anforderungen für den Kindergeldanspruch höher.

Haben volljährige Kinder bereits einen ersten Abschluss in einer geregelten Berufsausbildung, besteht der Kindergeldanspruch während einer darauf aufbauenden Ausbildung nur dann weiter, wenn diese noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit bildet. Eine berufsbegleitende Weiterbildung, bei der bereits der Beruf im Vordergrund steht, erfüllt diese Voraussetzung nicht, auch wenn eine Berufstätigkeit Abschlussvoraussetzung für diesen zweiten Ausbildungsabschnitt ist. Der Bundesfinanzhof hat jedoch eine Dienstanweisung der Familienkasse verworfen, nach der eine einheitliche Erstausbildung nur vorliegt, wenn die Absichtserklärung zur Fortführung der Ausbildung spätestens im Folgemonat nach Abschluss des vorangegangenen Ausbildungsabschnitts vorgelegt wird.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
  • Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
  • Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz