• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert

Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.

Für die Jahre 2014 bis 2018 hat die Finanzverwaltung umsatzsteuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen gewährt, die von gemeinnützigen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun in Absprache mit den Ländern die Billigkeitsmaßnahmen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz