• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Rückabwicklung der Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

Der Bundesfinanzhof hat über die Aufteilung des Kaufpreises bei der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden.

Geschlossene Immobilienfonds haben in der Vergangenheit nicht immer den vom Anleger erhofften Ertrag gebracht, was mitunter bis zu Gerichtsverfahren zwischen Fondsbetreiber und Anleger geführt hat. In einem solchen Fall hat der Bundesfinanzhof nun über die steuerliche Bewertung des vom Fonds gezahlten Betrags für die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung geurteilt. Bestehen demnach Anhaltspunkte dafür, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung des Fonds teilweise auch für andere Verpflichtungen des Anlegers gezahlt wurde, insbesondere den Verzicht auf Schadensersatzansprüche und die Rücknahme von Klagen, dann ist der vereinbarte Kaufpreis aufzuteilen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz