• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Berichtigung einer Rechnung ohne elektronische Signatur

Eine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war.

Eine ursprünglich elektronisch übermittelte Rechnung oder Gutschrift ohne elektronische Signatur kann auch in Papierform berichtigt werden und damit rückwirkend den Vorsteuerabzug ermöglichen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht keinen Grund, unnötig hohe Hürden für eine Berichtigung zu errichten. Zwar stammt die Originalgutschrift im Streitfall aus einem Jahr, in dem eine elektronische Signatur für eine umsatzsteuerlich wirksame Rechnung noch verpflichtend war. Aber für das Gericht bestätigt die Rechtsentwicklung zur elektronischen Rechnung, dass die Anforderungen an ihre Anerkennung nicht überspannt werden dürfen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
  • Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
  • Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz