• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt

Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.

Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission Recht gegeben, dass Deutschland die Sonderregelung für Reisebüros aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht korrekt anwendet. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen verletzt, indem es Reiseleistungen für Kunden, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt. Mit diesem Ausschluss verhindert Deutschland, dass Unternehmen, die Reiseleistungen an andere Unternehmen verkaufen, in den Genuss der Sonderregelung kommen können.

Daneben hat die Kommission kritisiert, dass Deutschland den Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln. Das nationale Recht in Deutschland muss nun entsprechend geändert werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz