• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Eindeutige Bezeichnung der Leistung in einer Rechnung

Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.

Der Vorsteuerabzug setzt neben anderen Angaben in der Rechnung auch eine eindeutige Benennung der Leistung voraus, über die abgerechnet wird. Diese Bezeichnung muss so präzise wie möglich sein, wenn es nach dem Finanzamt geht. Das hat nämlich vom Hessischen Finanzgericht Recht bekommen, dass beim massenhaften Handel von Kleidung und Modeschmuck auch im Niedrigpreissegment allein die Angabe von Stückzahl und Kleidungs- oder Schmucktyp (T-Shirts, Blusen, Jacken, Ohrring, Kette etc.) keine ausreichende Bezeichnung ist, weil damit keine eindeutige Identifizierung möglich ist. Das Gericht verlangt mindestens noch Angaben wie Marke, Modell, Farbe, Größe oder Artikelnummer, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz