• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Prüfung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

Das Finanzamt muss die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen selbst prüfen statt eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde zu verlangen.

Führt eine Privatschule nicht zu einem anerkannten Abschluss, sondern bereitet nur darauf vor, muss für den Sonderausgabenabzug des Schulgelds nachgewiesen werden, dass die Schule eine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleistet. Das Finanzamt darf aber den Abzug nicht davon abhängig machen, dass die zuständige Schulbehörde bescheinigt, dass die Schule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet. Der Bundesfinanzhof meint, dass das Finanzamt die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss selbst prüfen muss, weil es nur für den Abschluss selbst, nicht aber für die Vorbereitung eine staatliche Anerkennung gibt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz