• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Vorauszahlungen nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten

Nach dem Tod des Erblassers fällige Einkommensteuervorauszahlungen sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.

Die Vorauszahlung zur Einkommensteuer für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, kann der Erbe als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht nur die bereits entstandenen Steuerschulden des Erblassers, sondern auch diejenigen, die dieser durch Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat. Weil die Einkommensteuer des Erblassers erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht und unzweifelhaft abzugsfähig ist, könne für Vorauszahlungen nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz