• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß

Dass bei Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto anders als bei öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung.

Der Bundesfinanzhof hält die Entfernungspauschale nicht für verfassungswidrig. Dass durch die Pauschale alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit abgegolten sind, führe nicht zu verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch der Umstand, dass Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel in voller Höhe angesetzt werden können, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen, sei kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz