• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Eine Stunde Fahrzeit kein Grund für doppelte Haushaltsführung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält eine Fahrzeit von einer Stunde pro Strecke für zumutbar und versagt daher den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung.

Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Ort des Hauptwohnsitzes und der Beschäftigungsort auseinanderfallen. Bei einer täglichen Fahrzeit von einer Stunde für die einfache Strecke sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Voraussetzung aber nicht als erfüllt an. Der Beschäftigungsort sei das Einzugsgebiet der Arbeitsstätte, und weil eine Fahrzeit von einer Stunde zumutbar sei, liege der Hausstand auch am Beschäftigungsort.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz