• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht

Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.

Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine Heilbehandlung der Patienten durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erfolgen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dafür fehle es hier nicht nur an der notwendigen Berufsqualifikation, sondern auch an einer individuellen Behandlung mit therapeutischem Zweck.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
  • Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
  • Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz